Ab dem 1. Januar 2020 können 25% der FuE-Personalkosten nachträglich durch die deutsche Bundesregierung gefördert werden.
von A bis Z.
Über einen strukturierten Prozess werden:
-Ihre Förderchancen evaluiert
-Ihre förderrelevanten Informationen ausgetauscht
-Ihre relevanten F&E-Vorhaben identifiziert
Danach bereitet Förderguru die Informationen im Antragsformat der Bescheinigungsstelle auf und bewertet die mögliche Förderhöhe. Damit gestalten wir den Einreichungsprozess für Sie so einfach wie möglich.
Förderguru ist Experte bei der Beratung von Förderanträgen. Daher arbeiten wir rein erfolgsbasiert. Nach mehreren erfolgreich eingereichten Anträgen wissen wir u.a.:
Voraussetzung ist die eindeutige Zuordnung zu einer der drei folgenden Kategorien:
Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Das FuE-Vorhaben muss zu Erkenntnissen führen, die für das Unternehmen neu sind und im betreffenden Wirtschaftszweig noch nicht genutzt werden.
FuE-Vorhaben innerhalb eines Wirtschaftsjahres werden zu 25% durch die gesamten dazugehörigen Personalausgaben bzw. 60% der Auftragsaufwendungen gefördert.
FuE-Vorhaben innerhalb eines Wirtschaftsjahres werden zu 25% durch die gesamten Personalausgaben bzw. 60% der Auftragsaufwendungen gefördert.
Die Anträge auf Bescheinigung eines förderfähigen FuE-Vorhaben werden durch uns in einem zweistuftigen Prozess erstellt und von Ihnen final eingereicht.
Nur bei erfolgreicher Gewährung der Forschungszulage bezahlen Sie ein Erfolgshonorar (relativ zur Fördersumme) an Förderguru. Vor dem positiven Entscheid fallen keine Kosten an. Somit haben Sie kein Risiko.
Unternehmen können auch dann die staatliche Förderung erhalten, wenn sie Forschungsaufträge an Dritte vergeben. Der Auftragnehmer muss allerdings seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben. (Quelle: BMWI)
Die förderfähigen Aufwendungen liegen für die Auftragsforschung bei 60 % des vom Auftraggeber an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts und können nur vom Auftraggeber (und nicht vom Auftragnehmer) geltend gemacht werden. (Quelle: BMWI)
Förderguru möchte hiermit sicherstellen, dass nur aussichtsreiche Projekte/FuE-Vorhaben ausgeführt werden und damit unnötiger Mehraufwand auf Kundenseite vermieden wird.
Die Bescheinigungsstelle nennt folgende 6 Kriterien, welche beispielsweise bei einem FuE-Vorhaben beachtet werden müssen:
Die Bescheinigungsstelle nennt folgende 6 Kriterien, welche beispielsweise bei einem FuE-Vorhaben beachtet werden müssen:
Als FuE-Vorhaben wird die Entwicklung von neuartigen (Lösungs-) Konzepten verstanden, welche damit einer schöpferischen Tätigkeit nachgehen.
Es werden durch die Forschung und Entwicklung im Unternehmen neue Erkenntnisse bzw. neues Wissen für das Unternehmen gewonnen.
Es besteht die Möglichkeit, dass angestrebte Ziele der FuE-Vorhaben im Unternehmen nicht erreicht werden („Ungewissheit“).
Das Unternehmen ist in der Lage, die Ziele zu planen und / oder Meilensteine für das FuE-Vorhaben zu definieren.
Aus den FuE-Vorhaben entstehen Ergebnisse, welche auch auf andere Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen transferiert werden können.
Die FuE-Vorhaben sind innerhalb eines Wirtschaftsjahres erbracht worden bzw. können klar einem Wirtschaftsjahr zugeordnet werden.